Von Ihrem Grundstück oder Gebäude gehen Gefahren aus, für die Sie zur Verantwortung gezogen werden, falls Dritte zu Schaden kommen. Als Eigentümer haben Sie die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ zu erfüllen.
Überblick
Werden Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser oder Garagen vermietet, wohnt der Eigentümer in seinem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder besitzt er ein unbebautes Grundstück, so ist Versicherungsschutz nur über eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung möglich.
Sichern Sie sich deshalb mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzforderungen verschiedenster Art ab.
Egal, ob jemand auf Schnee oder Eis auf dem Bürgersteig ausrutscht oder ein herabfallender Dachziegel ein parkendes Auto beschädigt – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Der Beitrag errechnet sich aus der Anzahl der privat genutzten Wohnungen in dem Gebäude – unabhängig von der Quadratmeterzahl. Wichtig ist nur, dass mindestens 51 Prozent des Hauses privat genutzt werden. Wir orientieren uns also nicht an dem Mietwert. Dies hat den Vorteil, dass der Beitrag konstant bleibt – egal, wie sich die Mieteinnahmen entwickeln. Auch bei Grundstücken – ob Wiese oder Bauland – spielt die Größe keine Rolle.
Versicherte Schäden
Versicherte Schäden
Versichert sind alle Schäden, die von Ihrem Haus- und Grundbesitz ausgehen, z. B.:
- Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört das ungenügende Streuen bei Eis und Schnee oder auch mangelnde Beleuchtung und schlechte Wege.
- Schäden wegen vernachlässigter Instandhaltungspflicht. Dazu gehören beispielsweise herabfallende Dachziegel.
Verhalten im Schadensfall
Was tun im Schadensfall?
Keine Schuld anerkennen! Der Versicherer prüft den Fall für Sie und entscheidet dann, ob Sie überhaupt Entschädigung leisten müssen und wenn ja, in welcher Höhe. Deshalb: den Schaden unverzüglich melden und keine Zahlungen leisten! Denn wenn Sie bezahlen, kann das bereits als Schuldgeständnis gewertet werden. Schicken Sie die Rechnungen bitte direkt dem Versicherer zu. Er prüft und reguliert den Schaden oder lehnt unberechtigte Forderungen ab.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Eperten - nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
HDI-Hotline:
Haftpflichtschäden
Tel.: (0511) 3031 368
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadenanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular ausfüllen und es an uns senden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer die Bayerische:
Versicherer HDI:
Wissenswert
Die Haftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadensersatzforderungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 muss jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden aufkommen, die er selbst verschuldet hat (Verschuldenshaftung). Dies kann, falls keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, in vielen Fällen den finanziellen Ruin bedeuten.
Die Haftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Schaden kann unbegrenzt hoch sein. Sie können nicht nur Ihr Vermögen verlieren, es können auch zukünftige Einkünfte vereinnahmt werden.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn der Eigentümer ein Gebäude ganz oder teilweise vermietet hat oder wenn es sich um Bauland, Wiese oder ein ähnliches Gelände handelt. Auch bei Zweifamilienhäusern und bei Einfamilienhäusern mit vermieteter Einliegerwohnung ist sie notwendig, selbst wenn z. B. Kinder oder Eltern eine Wohnung bewohnen.