Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Ihren Lebensstandard beim vollständigen Verlust oder Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft.
Überblick
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
- Ihre Arbeitskraft beträgt in der Regel 1 Million Euro und mehr (Jahreseinkommen bis zur Rente hochgerechnet).
- Nach 1961 Geborene erhalten nur noch bei Erwerbsminderung Leistungen erhalten (und keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit).
- Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2014 bei 740 Euro im Monat.1)
- Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig.
Unser Angebot für Sie – Ihre Vorteile auf einen Blick
- Berufsunfähigkeit – klar definiert: Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent gemindert ist, haben Sie Anspruch auf 100 Prozent Leistung.
- verkürzter Prognosezeitraum: Sie bekommen schon Leistungen bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von sechs Monaten. Eine Karenz- oder Wartezeit gibt es nicht. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erhalt der Police.
- maximale Flexibilität: Die Länge der Laufzeit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie grundsätzlich selbst festlegen. Auch die Beiträge können immer wieder an Ihre persönliche Lebenssituation angepasst werden.
- Nachversicherungsgarantie: Diese erlaubt Ihnen bei zahlreichen Anlässen, z. B. Ihrer Hochzeit, eine Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.2)
- keine Verweisungsklausel: Keine Verweisung auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten.
1) Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2014.
2) Gilt bis zu einer bestimmten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsrente kann jeden treffen
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko, dem jede(r) Berufstätige ausgesetzt ist.
Die Arbeitskraft geht aufgrund von Krankheit oder Unfall verloren, das Einkommen fällt weg, die Existenz ist gefährdet.
Schwere Krankheiten und Unfälle nehmen keine Rücksicht auf das Alter und machen vor keinem Beruf halt. Und es betrifft längst nicht nur Personen in handwerklichen Berufen – eine der Hauptursachen ist die Erkrankung der Psyche.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenzugang 2011.
Mit der Berufsunfähigkeit fällt nicht nur das Einkommen weg, oft kommen weitere finanzielle Belastungen für eine medizinische Betreuung hinzu. Eine schwerwiegende Situation, die schnell existenzgefährdend werden kann. Betroffen sind alle:
- junge Menschen / Berufseinsteiger mit noch geringem Finanzpolster
- Familien mit Alleinverdiener
- Singles
Versorgungslücke schließen
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente das bisherige Einkommen nur anteilig trägt, entsteht ohne private Vorsorge schnell eine erhebliche Versorgungslücke – Lebensstandard und Existenz sind gefährdet.
Beispiel: Sachbearbeiterin, ledig, 27 Jahre alt
1) Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
2) Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer mind. 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
Quelle: Asstel Versicherungsgruppe, 2014.
Beispiel: Leitender Angestellter, verheiratet, 45 Jahre alt
1) Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
2) Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer mind. 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
Quelle: www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich.info, 2016.
FAQ
1. Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht in der Lage ist, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, gilt sie als berufsunfähig. Dies ist ärztlich nachzuweisen.
2. Wie hoch ist der staatliche Schutz?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente löste im Januar 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden seitdem nur noch Personen gewährt, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur alten Regelung. Ab dem 02.01.1961 Geborene erhalten nur noch dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Dabei kann auf alle Berufe verwiesen werden. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.
3. Was bedeutet Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer sich eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente sichern will, sollte darauf achten, dass die Beiträge regelmäßig steigen. Denn mit den Prämien steigen auch die Rentenansprüche. So ist sichergestellt, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht sukzessive von der Inflation entwertet wird. Über die Dynamik erhöht der Versicherer jedes Jahr Leistung und Beitrag in der vereinbarten Höhe. Man kann – je nach eigener, finanzieller Situation – widersprechen oder die Erhöhung annehmen. Meist muss die erste Erhöhung und danach jede dritte angenommen werden. Sonst verfällt die Dynamik im Vertrag.
4. Was ist eine Verweisungsklausel?
Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem der berufsunfähig gewordene Versicherte noch arbeiten könnte, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen Beruf verweisen. Der muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen und Kenntnisse/Fähigkeiten des Versicherten berücksichtigen. Eine „Verweisung“ kommt nicht in Frage, wenn der Verdienst deutlich geringer wäre als im früheren Beruf. Es gibt zwei unterschiedliche Verweisungsklauseln:
Definition „Abstrakte Verweisbarkeit“: Der Versicherte kann auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die zwar seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt, die er jedoch zum Zeitpunkt des Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen nicht ausübt. Die Verweisung erfolgt also rein abstrakt auf ein zwar existierendes Berufsbild, aber nicht auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit.
Definition „Konkrete Verweisbarkeit“: Der Versicherte übt bereits freiwillig einen anderen Beruf aus, der seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt. In diesem Fall kann der Versicherer konkret auf diese eine neue Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten.
Mit unserem Angebot können Sie nicht auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten verwiesen werden.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem, unsere Versicherungsspezialisten sind gerne für Sie da.