Hausratversicherung
Der Hausrat gehört zur Existenzgrundlage eines jeden, der eine Wohnung oder ein Haus besitzt. Dennoch wird er in seinem Wert oft unterschätzt – bis es zum Schaden kommt. Seinen Besitz sollte man daher gut absichern.
Überblick
Die Hausratversicherung
Ob Mieter oder Eigentümer – eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Sie kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch auf und ersetzt im Schadensfall den aktuellen Neuwert. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Wertgegenständen.
Leistungsumfang im Überblick
Mit unserem Komfortpaket gehen Sie auf Nummer sicher, denn bei uns sind zahlreiche Extras inklusive.
Der Leistungsumfang unserer Angebote steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Leistungsumfang Hausratversicherung
Versicherte Schäden
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall und Absturz von Flugzeugen, Flugkörpern und sonstige Fahrzeugen sowie deren Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten.
Sturm und Hagel
Versichert sind:
- Schäden durch Sturm ab Windstärke acht.
- Schäden durch Hagel ohne mitwirkenden Sturm.
- Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das Gebäude wirft.
- Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, zum Beispiel wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Sturmflut.
- Schäden durch Niederschläge bei nicht geschlossenen Fenstern.
Leitungswasser
Versichert sind:
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Aquarien und Wasserbetten.
- Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Bruch- und Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren, soweit Sie diese als Mieter angeschafft haben und für die Sie haftbar sind.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, durch Niederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, Plansch- oder Reinigungswasser und Hausschwamm.
- Schäden durch Überschwemmung durch stehende oder fließende Gewässer und Sturmflut.
Einbruchdiebstahl
Versichert sind:
- Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einschließlich Beschädigungen an den Versicherungsräumen.
- Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
Nicht versichert sind:
- Einfacher Diebstahl (z. B. bei unverschlossenen Türen oder Fenstern).
- Einbruchdiebstahl und Raub durch Hausangestellte oder Personen, die bei Ihnen wohnen.
- Wertgegenstände (z. B. Gold, Silber und Schmuck) bei Diebstahl aus Kraftfahrzeugen.
Kosten
Versichert sind u.a.:
- Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten.
- Schadenabwendungs- oder Minderungskosten.
- Kosten für notwendige Schlossänderungen.
- Kosten für Hotelübernachtungen oder sonstige Unterbringung nach einem Schadenfall.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Versicherte Sachen
Was ist versichert?
Mit unserer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Zum Hausrat gehören sowohl alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, als auch Wertsachen. Versicherungswert für alle gebrauchsfähigen Gegenstände ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert am Schadenstag).
Versichert sind auch:
- Bargeld, Goldmünzen, Barrengold, Urkunden einschließlich Wertpapiere und Sammlungen
- Kraftfahrzeugzubehör, wenn es sich in der Wohnung befindet
- Campingausrüstungen sowie Falt-, Schlauch- und Kunststoffboote
- fremde Sachen, ausgenommen ist nur das Eigentum von Untermietern
- Antennenanlagen sowie Markisen, außer sie werden von mehreren Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken benutzt
- Sachen, die der Mieter im Gebäude anbringt und für die er haftbar ist
Nicht versichert sind z. B.:
- Kraftfahrzeuge
- Hausrat von Untermietern
- Sachen, die durch einen besonderen Versicherungsvertrag für Schmuck, Pelze oder Kunstgegenstände versichert sind
- sonstige Gebäudebestandteile
Zweitwohnung oder Wochenendhäuser
Über uns können Sie auch den Hausrat in Ihrer Zweitwohnung oder Ihrem Ferien- bzw. Wochenendhaus versichern (Voraussetzung ist, dass die Hauptwohnung ebenfalls bei uns versichert ist).
Versicherungssumme und Sicherungsrichtlinien
Versicherungssumme
Bitte bedenken Sie: Die Versicherungssumme legen Sie selbst fest. Sie sollte daher so bemessen sein, dass Sie damit ihren gesamten Hausrat ersetzen können.
Zur Festlegung der Versicherungssumme empfehlen wir als Faustregel eine Versicherungssumme von 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ist die errechnete Versicherungssumme nicht höher als 175.000 Euro und beträgt der Wertsachenanteil maximal 40 Prozent, dann gewähren unsere Versicherungspartner einen Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, dass im Schadenfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung vorliegt. Es wird daher keine Leistungskürzung vorgenommen. Trotzdem sollte man prüfen, ob die Pauschalversicherungssumme auch wirklich dem Wert des vorhandenen Hausrats entspricht und die Versicherungssumme ggf. an den Versicherungswert angepasst werden sollte. Denn der Versicherer leistet im Totalschadenfall bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der Wert jedoch höher als die Versicherungssumme, müssen Sie diese Differenz selbst tragen.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Sicherungsrichtlinien
Erreicht bzw. übersteigt Ihre Versicherungssumme eine gewisse Höhe oder sind Wertsachen in erheblichem Umfang vorhanden, empfehlen bzw. fordern die Versicherer bestimmte mechanische (z. B. abschließbare Fenstergriffe, Fenstergitter) oder elektronische Sicherungseinrichtungen (Einbruchmeldeanlage). Des Weiteren müssen bei Wertsachen besondere Aufbewahrungsvorschriften (z. B. Stahlschrank) beachtet werden, um den vollen Schaden ersetzt zu bekommen.
Über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen informieren wir Sie gerne!
Verhalten im Schadensfall
Was tun im Schadensfall?
- Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich.
- Halten Sie den Schaden so gering wie möglich.
- Bei Feuer, Einbruch, Diebstahl oder Beraubung sowie Explosionsschäden sofort die Polizei bzw. die Feuerwehr benachrichtigen.
- Wenn Rechnungen einzureichen sind – bitte immer die Originale.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Vorher an später denken
Damit Sie im Schadensfall nicht mit leeren Händen dastehen, raten wir Ihnen, alle wichtigen Rechnungen von versicherten Gegenständen an einem sicheren Platz aufzubewahren.
Unser Tipp
Fotografieren Sie die Wertgegenstände, die Ihnen besonders am Herzen liegen und nur so eindeutig zu identifizieren sind – z.B. Schmuck, Gemälde oder Kunstgegenstände. Bewahren Sie auch diese Fotos mit den anderen Dokumenten an einem sicheren Platz auf.
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Versicherungspartner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
HDI-Hotline:
Hausrat-, Glas- und Gebäudeschäden:
Tel.: (0511) 3031 363
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadensanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular ausfüllen und an uns senden. Wir kümmern uns um den Rest!
Falls Sie noch Fragen haben, wir sind für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Versicherer die Bayerische: Schadenanzeige Einbruchdiebstahl Schadenanzeige Fahrraddiebstahl Schadenanzeige Aufbrechen von Kfz
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Versicherer HDI: Schadenanzeige Einbruchdiebstahl |
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer die Bayerische:
- Versicherungsbedingungen
- Besondere Bedingungen
- Zusatzklausel (wenn vereinbart): Fahrraddiebstahl über 1% der Versicherungssumme
- Zusatzklausel (wenn vereinbart): Unterversicherungsverzicht
- Zusatzklausel (wenn vereinbart): Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung
Versicherer HDI: