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Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr

Krankenzusatzversicherung

Nichts im Leben ist wichtiger als Ihre Gesundheit! Mit der privaten Krankenzusatzversicherung können Sie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern und vorhandene Versorgungslücken schließen.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an - kostenlos und unverbindlich Angebot anfordern

Überblick

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen längst nicht mehr für alle Kosten auf. Dies macht sich insbesondere beim Zahnersatz bemerkbar. Mit unseren leistungsstarken Zusatzversicherungsangeboten decken Sie nicht nur bestehende Schutzlücken. Sie können sich darüber hinaus auch weitere Leistungen sichern. So können Sie sich z. B. im Krankenhaus den behandelnden Arzt selbst aussuchen oder sich im Einbettzimmer besser erholen.

Folgende Bausteine sind untereinander kombinierbar

Zahnbehandlung/Zahnersatz
Schöne Zähne kosten Sie nur ein Lächeln. Es sei denn, Sie verlassen sich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Vermeiden Sie kräftige Zuzahlungen bereits im Vorfeld und füllen Sie die Schutzlücken mit der Zahnzusatzversicherung. Sie erhalten inklusive der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bis zu 90 Prozent für Kronen, Brücken und Prothesen. Des Weiteren erhalten Sie bis zu 90 Prozent für Inlays und Implantate. Durch unseren Zusatzbaustein Zahnersatz werden Ihnen zudem noch Behandlungen wie Zahnreinigungen oder hochwertige Kunststofffüllungen erstattet.

Sehhilfen und Auslandsreisekrankenversicherung
Wir leisten alle zwei Jahre oder bei einer Veränderung der Sehschärfe bis zu 200 Euro für Brillen und Kontaktlinsen. Zudem erhalten Sie einen Auslandsreisekrankenschutz inklusive Rücktransport. Dieser gilt für Auslandsreisen bis zu einer Dauer von drei Monaten.

Heilpraktiker
Alle Leistungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, inkl. der von Heilpraktikern verschriebenen Arzneimittel sowie für Massagen und Krankengymnastik erhalten Sie bis zu 70 Prozent, max. 620 Euro pro Kalenderjahr der Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Stationäre Behandlung
Wenn man schon ins Krankenhaus muss, dann ist das Beste gerade gut genug. Bei einem Krankenhausaufenthalt werden nach den Zusatztarifen für stationäre Behandlungen die Unterbringung in ein Einbett- bzw. Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt zu 100 Prozent nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung zahlt Ihnen die Krankenversicherung 25 Euro beziehungsweise 20 Euro am Tag zurück.

Krankentagegeld

Wer krank ist, sollte schnell wieder gesund werden, ohne dabei auf die Kosten schielen zu müssen. Deshalb bieten wir Ihnen speziell für Ihre Bedürfnisse einen besonderen Krankentagegeldtarif, der drohende Einkommensverluste bei Krankheit ausgleicht. Bei einer längeren Krankheit ist der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung bis 42 Tage verpflichtet. Nach dieser Dauer übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein begrenztes Tagegeld, das geringer als Ihr Nettoeinkommen ist. Die dadurch entstehende Einkommenslücke können Sie jedoch mit unserem Baustein "Krankentagegeld" schließen. Die Zahlung beginnt nach dem 42. Tag und wird ohne zeitliche Begrenzung für die Dauer einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Krankenhaustagegeld
Bei einem Krankenhausaufenthalt können zusätzliche Kosten z.B. für Telefon- oder Fernsehgebühren entstehen. Diese Kosten können Sie durch ein individuell festgelegtes Krankenhaustagegeld absichern.

Kurtagegeld
Bei ambulanten und stationären Kuren können oft hohe finanzielle Eigenbelastungen sowohl für medizinische Leistungen als auch für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Diese Aufwendungen können mit einem Kurtagegeld finanziert werden.

Die Besonderheiten unserer Krankenzusatzversicherungen

  • Attraktive Konditionen: Profitieren Sie von günstigen Gruppenkonditionen.
  • Keine Altersbeschränkung: Sie können alle Zusatz­versicherungen ohne Alters­beschränkung abschließen