Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie als Teilnehmer im Straßenverkehr sicher unterwegs – egal, ob als Autofahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger.
Überblick
Im Straßenverkehr können sehr viele Probleme entstehen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie Ihre rechtlichen Interessen zuverlässig schützen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Ihr Kraftfahrzeug, egal wer mit diesem fährt. Dabei ist zu beachten, dass der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt, zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt ist und das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Sie als Versicherungsnehmer genießen den Versicherungsschutz, egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind – auch als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, Radfahrer oder Fußgänger.
Sie können sich auch für eine Familienverkehrsrechtsschutzversicherung entscheiden. Dann sind alle auf Sie, den Lebenspartner und minderjährigen Kinder zugelassenen Landfahrzeuge in einer Versicherung abgesichert.
Wählen Sie in der Verkehrsrechtsschutzversicherung zwischen einem Fahrzeugrechtsschutz pro PKW oder einer Familienversicherung.
Verhalten im Schadensfall
Was müssen Sie in einem Rechtsschutzfall beachten?
Sobald Sie einen Rechtsschutzfall geltend machen, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Sie können sich Ihren Rechtsanwalt selbst wählen. Informieren Sie bitte Ihren Anwalt und die Versicherung möglichst vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles. Dazu zählt auch, alle Beweismittel anzugeben und notwendige Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie
Lassen Sie sich zuerst von Ihrer Versicherung den Umfang des Versicherungsschutzes für den Rechtsschutzfall bestätigen, damit eine problemlose Kostenerstattung erfolgen kann. Wenn das Verfahren läuft, sind Sie verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöhen oder eine Erstattung durch die Gegenseite erschweren könnte.
Kosten und Erfolgsaussichten
Die Rechtsschutzversicherung kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn der entstehende Kostenaufwand für einen Rechtsschutzfall in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Ihr Rechtsanwalt kann eine Stellungnahme über die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsstreites abgeben, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt. Die Stellungnahme ist im Normalfall für beide Teile bindend und für Sie ohne Kosten. Sie benötigen kein Schiedsgutachten.
Im Schadensfall können Sie sich an uns oder direkt an die Versicherer-Hotline wenden:
D.A.S.-Hotline:
Tel.: (0800) 327 32 73 27 oder
Tel.: (089) 62 75 25 00
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer D.A.S.: